Seit dem 23.12.2020 ist die anfallende Maklerprovision durch den Gesetzgeber geregelt. Bislang hatten in einigen Bundesländern nur die Käufer die Maklerprovision zu tragen. Seit dem 23.12.2020 hat sich dies jedoch im Bereich Einfamilienhäuser, Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung, Doppelhäuser, Reihenhäuser und Wohnungen geändert. Bei diesen Immobilien wird die Maklerprovision nun geteilt. Somit bezahlt der Verkäufer als auch der Käufer jeweils 50% der anfallenden Maklerprovision, zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.