Bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie gilt nach Gesetzesvorgabe die Energieausweispflicht (Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis).  Seit Mai 2021 steht hierfür das Gebäudeenergiegesetz (GEG), zuvor galt die Energieeinsparverordnung (EnEV). Der Energieausweis muss dem Interessenten spätestens bei der Erstbesichtigung vorgelegt werden.  Eine Besichtigung ohne Vorlage eines Energieausweises ist gesetzlich nicht erlaubt. Die Daten des Energieausweises sind zwingend erforderlich im Exposé sowie in Anzeigen, in denen die Immobilie beworben wird.  Es gibt nur wenige Gebäude (z.B. denkmalgeschützte Gebäude) für die kein Energieausweis benötigt  wird.

Sollte Ihnen als Verkäufer einer Immobilie noch kein gültiger Energieausweis vorliegen, kümmern wir uns gerne darum.