Der Energieausweis ist Pflicht – und zwar bereits bei der ersten Besichtigung. Geregelt ist das in §§ 80 ff. des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das die früheren Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Wer ohne Energieausweis vermarktet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 €. Wir bringen das für Sie in Ordnung – meist innerhalb weniger Tage.
Welche zwei Arten gibt es?
- Bedarfsausweis – auf Basis der Bausubstanz und technischen Daten. Für Häuser mit weniger als fünf Wohneinheiten und Baujahr vor 1977 verpflichtend.
- Verbrauchsausweis – auf Basis der tatsächlichen Heizungs- und Energieverbräuche der letzten drei Abrechnungsperioden. Günstiger und schneller zu erstellen.
Was im Exposé stehen muss
- Art des Energieausweises (Bedarf oder Verbrauch)
- Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch in kWh/(m²·a)
- Wesentlicher Energieträger der Heizung
- Baujahr des Gebäudes nach Energieausweis
- Effizienzklasse (A+ bis H) – bei Ausweisen ab 2014
Wann der Energieausweis ausgehändigt werden muss
Den Original-Energieausweis oder eine Kopie müssen Sie dem Käufer spätestens bei Abschluss des Kaufvertrags übergeben. Bei Vermietung erhält ihn der Mieter beim Mietvertragsabschluss.
Bußgelder bei Verstößen
Wer keinen oder einen veralteten Energieausweis vorlegt, riskiert Bußgelder bis zu 10.000 € – pro Verstoß. Wer Pflichtangaben in Inseraten weglässt, riskiert bis zu 15.000 €. Die Bauaufsichtsbehörden kontrollieren aktiv.
Wie wir das für Sie regeln
- Erstgespräch mit Klärung, ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis nötig ist
- Beauftragung eines zertifizierten Energieberaters aus unserem Netzwerk
- Bei Bedarfsausweis: Vor-Ort-Aufnahme (ca. 2 Stunden)
- Bei Verbrauchsausweis: Sie liefern die letzten 3 Jahres-Abrechnungen, wir kümmern uns um den Rest
- Fertiger Ausweis in 3 – 7 Werktagen
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