Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland eine wichtige Neuregelung für Maklerprovisionen beim Verkauf von Einfamilienhäusern, Reihenhäusern, Doppelhäusern sowie Eigentumswohnungen: Käufer und Verkäufer tragen die Maklergebühr in der Regel je zur Hälfte. Das Gesetz soll Käufer entlasten und mehr Transparenz schaffen.
Was bedeutet das konkret?
- Bei privatem Hauskauf und Wohnungskauf: Maklerprovision wird in der Regel geteilt
- Die ortsübliche Höhe in Baden-Württemberg liegt bei 7,14 % inkl. MwSt. – geteilt also je 3,57 %
- Bei der Nuding Immobilien GmbH liegt die Maklerprovision in der Regel bei 2,98 % inkl. MwSt.
- Verkäufer und Käufer schließen separate Maklerverträge ab
- Mehrkostenklauseln zulasten des Käufers sind unwirksam (BGH-Urteil)
- Bei gewerblichen Immobilien und Grundstücken gilt die Regelung NICHT – hier ist die Provision frei verhandelbar
Wofür Sie die Provision bezahlen
- Marktwertermittlung und schriftliche Bewertung
- Professionelle Fotos, Grundrisse, hochwertiges Exposé
- Energieausweis-Beschaffung, falls noch nicht vorhanden
- Beschaffung fehlender Unterlagen bei den Behörden.
- Inserate auf relevanten Portalen und unsere Käufer-Kartei
- Vorqualifikation und Bonitätsprüfung von Interessenten
- Besichtigungs-Organisation und persönliche Begleitung
- Verhandlung mit Interessenten und Notartermin
- Schlüsselübergabe und Übergabe-Protokoll
Wann zahlen Sie genau?
Die Provision wird erst beim erfolgreichen Notarvertrag fällig – nicht vorher. Sie zahlen nur, wenn wir liefern. Das schützt Sie vor Vorab-Kosten und bindet uns an den Erfolg.
Was, wenn der Verkauf scheitert?
Dann fallen für Sie keine Kosten an. Die gesamten Aufwendungen für Bewertung, Fotos, Inserate und Besichtigungen trägt der Makler. Dieses Risiko gehen wir bewusst ein, weil wir an unsere Arbeit glauben – und weil wir nur Objekte übernehmen, die wir auch erfolgreich verkaufen.
Wertermittlung starten

